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Allgemeine Mietbedingungen

1.Mietvereinbarung: Die Mietvereinbarung umfaßt das im Prospekt beschriebene Ferienhaus. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt am Samstag um 15 Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um 11 Uhr. Für Kurzurlaub gelten die gleichen Uhrzeiten. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Fremdenverkehrsbüro während der obengenannten Zeiten (es sei denn, es wurde vorher eine anderslautende Vereinbarung getroffen). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Fremdenverkehrsbüros und teilen Sie uns mit, sofern Sie voraussichtlich außerhalb der Öffnungszeiten anreisen werden. Der Schlüssel ist am Abreisetag spätestens um 11 Uhr im Fremdenverkehrsbüro zurückzugeben, wobei auch Ihr Stromverbrauch abgerechnet wird.

2. Zahlungsbedingungen: 1. Rate: 50% des gesamten Mietpreises sind innerhalb von 20 Tagen ab Vertragsdatum zu zahlen. 2. Rate: Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen vor dem Abreisetermin zu zahlen. Geht die Buchung später als 8 Wochen vor dem Anreisetermin ein, ist der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich das recht vor, eine Kaution zu verlangen.

3. Zuschlag für Stromverbrauch: Der Stromverbrauch wird bei Abreise mit DKK 1,70 pro kWh abgerechnet. Die Ablesung ist vom Mieter vorzunehmen. Ein entsprechendes Ableseblatt wird bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt.

4. Rücktritt aufgrund von Krankheit: Toppen af Danmark ist durch die Forsikringsselskabet Thisted Amt G/S, Thyparken 16, DK-7700 Thisted, Telefon +45 96194500, Versicherungsregisternr. VIR 17413 versichert. Bei allen Mietverträgen wird eine Reiserücktrittsversicherung von 4% des gesamten Mietpreises (im Preis enthalten) erhoben. Durch diese Versicherung ist ein etwaiger Rücktritt aufgrund des Todes, eines ernsten Unfalles oder einer akuten, ernsten Erkrankung des Mieters selbst sowie der Begleitpersonen und deren Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern gedeckt. Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, fallen nicht unter den Deckungsbereich dieser Versicherung. Ebenso gelten Schwangerschaft sowie die diesbezüglichen Begleiterscheinungen nicht als Krankheit. Bei Rücktritt hat der Mieter dem Fremdenverkehrsbüro unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu geben und gleichzeitig ein ärztliches Attest mit der Diagnose sowie den gültigen Mietnachweis einzureichen. Das ärztliche Attest muß dem Fremdenverkehrsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses vorliegen. Im Falle eines zulässigen Rücktritts wird der gezahlte Mietpreis zurückerstattet. Bei bereits begonnener Nutzung des Mietobjektes ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

5. Rücktritt aus sonstigen Gründen: Bei Rücktritt aus nicht krankheitsbedingten Gründen, vgl. oben, kann wie folgt verfahren werden: A: Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 400, erhoben. B: 89-45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 400, erhoben. C: Später als 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Der Mietpreis wird zu 100% einbehalten. Bei Neuvermietung wird der Mietpreis abzgl. Einer Rücktrittsgebühr in Höhe von 35% des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 400, zurückerstattet. Ein Rücktritt ist dem Fremdenverkehrsbüro direkt mitzuteilen - der Mietnachweis ist zurückzusenden. Die Mietvereinbarung ist in unveränderter Form auf Dritte übertragbar. Vorraussetzung hierfür ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Fremdenverkehrsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses. Für angefangene Mietverhältnisse ist keine Rückerstattung möglich.

6. Das Ferienhaus: Das Ferienhaus darf nur von der in der Beschreibung genannten Anzahl Personen bewohnt werden. Das Aufstellen von zelten und Wohnwagen ist nicht gestattet. Buchungen für Jugendgruppen u.ä. sind nur gültig, sofern dies ausdrücklich im Mietnachweis vermerkt ist. Die Reinigung des Mietobjektes bei der Abreise obliegt dem Mieter. Das Ferienhaus und dessen Inventar sind in dem gleichen Zustand wieder zu übergeben, in dem sie bei der Übernahme vorgefunden wurden. Etwaige erforderliche Reinigungsmaßnahmen können auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Für das Abhandenkommen von beweglichen Sachen sowie während des Mietzeitraumes verursachte Schäden haftet der Mieter. Derartige Schäden sind vor der Abreise bei der Schlüsselrückgabe dem Fremdenverkehrsbüro anzuzeigen bzw. zu ersetzen. Falls während der Mietzeit durch das Fremdenverkehrsbüro Beschädigungen, Vandalismus oder sonstiger ernsthafter Mißbrauch der Mietsache festgestellt werden, ist das Fremdenverkehrsbüro berechtigt, dem Mieter fristlos und ohne Entschädigung zu kündigen. Das Mitbringen von haustieren ist nur erlaubt, wenn dies in der Beschreibung des Ferienhauses angegeben ist. Hunde sind an der leine zu führen. In einigen Häusern ist das Mitbringen von Katzen nicht erlaubt. Es wird darauf hingewiesen, daß die Ferienhäuser sich in Privatbesitz befinden und somit nach dem persönlichen Geschmack des Eigentümers eingerichtet und ausgestattet sind. Alle Entfernungsangaben sind Richtwerte und oftmals als direkte Luftlinie gemessen. Die Ferienhäuser sind mit Matratzen - oftmals aus Schaumstoff - in den Standardgrößen 175/190x70/85 cm (schmales Doppelbett ist 140cm breit) sowie Oberbetten und Kopfkissen entsprechend der für das Objekt maximal zugelassenen Personenzahl ausgestattet.

7. Der Mieter: Der Mieter hat sich selbst gegen Schäden an der eigenen Person sowie an den Begleitpersonen und deren Eigentum zu versichern.

8. Das Fremdenverkehrsbüro: Das Fremdenverkehrsbüro übernimmt keinerlei Haftung für unvermittelt auftretende Schäden am Ferienhaus (Ausfälle an Installationen u.ä.) sowie das Auftreten von Schädlingen (Wespen, Ameisen, Fliegen u.ä.) im oder am Ferienhaus. Bitte beachten Sie, daß auch in Häusern, in denen keine Haustiere erlaubt sind, Allergien auftreten können. Eine Entschädigung hierfür ist ausgeschlossen. Das Fremdenverkehrsbüro übernimmt keinerlei Haftung für Umstände infolge von Krieg, Streik, Aussperrung, Rationierung von Öl und Benzin, Sperrung der Landesgrenze, Seuchen, Natur- und Umweltkatastrophen oder anderen Arten höherer Gewalt. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich vor, etwaige MwSt-Erhöhungen oder offizielle Änderungen des Fremdwährungskurses u.ä. verhältnismäßig auf den vereinbarten Mietpreis aufzuschlagen.

9. Reklamationen: Schäden und Mängel an dem gemieteten Ferienhaus sind innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses bzw. nach Eintritt des Schadens mitzuteilen. Das Fremdenverkehrsbüro ist nach Mitteilung von Schäden und Mängeln verpflichtet, nach Kenntnisnahme unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Erfolgt die Schadensanzeige später, so kann das Fremdenverkehrsbüro nicht haftbar gemacht werden. Können Schäden und Mängel, die innerhalb der zeitlichen frist gemeldet wurden, während der Mietdauer nicht behoben werden, so ist der Mieter zu einer verhältnismäßigen Minderung des Mietpreises berechtigt. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich vor, den Mieter in ein anderes gleichwertiges Ferienhaus umzuquartieren. Im Fall von Funktionsausfällen der Geschirrspülmaschine, der Waschmaschine, des Mikrowellen-, Fernseh- oder Radiogerätes o.ä. besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Gleiches gilt für Fehler und Mängel an etwaigen Fahrrädern, Booten o.ä. Hierbei handelt es sich um Extras, die den Mietpreis nicht beeinflussen, weshalb Fehler und Mängel an diesen Gegenständen auch keinen Anspruch auf Mietpreisminderung begründen.

Alle anderen Arten von Schadensersatz sind ausgeschlossen.

10. Dänisches Recht: Da das Ferienhaus sich in Dänemark befindet und dänischem Eigentumsrecht unterliegt, werden etwaige Streitigkeiten nach dänischem Recht entschieden.

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